§ 433 EO Auktionshallen

EO - Exekutionsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

In der Ediktsdatei ist bekannt zu machen, bei welchen Gerichten Auktionshallen betrieben werden.

In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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