Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Soweit Ansprüche und Rechte der Exekution entzogen sind, können sie durch ein gerichtliches Verbot oder durch eine andere einstweilige, zur Sicherung einer Geldforderung angeordnete Verfügung nicht getroffen werden.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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