Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, sind die Bestimmungen über die Zwangsverwaltung von Liegenschaften auch auf einzelne Liegenschaftsanteile, Superädifikate und Baurechte anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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