Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteiles des BG Mödling vom 8.1.2002, GZ 3 C 1809/01 b, zur Hereinbringung von EUR 25.655,29 s.A. sowie zur Hereinbringung aus Kosten aus früheren Exekutionsverfahren ihr gegen die verpflichtete Partei die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch 31012 Großmürbisch, zu bewilligen. Gleichzeitig wurde auf die rechtskräftige Einantw... mehr lesen...
Norm: EO §131EO §331
Rechtssatz: Bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kommt als Verpflichteter nur jemand in Frage, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Für eine Realexekution reicht außerbücherliches Eigentum nicht aus; maßgebens ist somit der Grundbuchsstrand. Entscheidungstexte 13 R 86/04a Entscheidungstext LG Eisenstadt 07.04.2004 13 R 86/04a ... mehr lesen...
Norm: EO §99EO §131
Rechtssatz: Wurde vor Bewilligung der Zwangsverwaltung eines Hausanteiles eine große Instandhaltungsarbeit an dem Haus durchgeführt und deren Bezahlung in der Art geregelt, daß sie aus den künftig abreifenden Hauserträgnissen erfolgen soll, so kann der Zwangsverwalter die Ausfolgung von Erträgnissen nur begehren, soweit nach der vereinbarungsgemäßen Bezahlung der geleisteten Instandhaltungsarbeiten noch etwas erübrigt. ... mehr lesen...