§ 1 ELGA-VO 2015 Gegenstand

ELGA-VO 2015 - ELGA-Verordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.03.2025
§ 1.Paragraph eins,

Gegenstand dieser Verordnung ist die Implementierung und Weiterentwicklung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), insbesondere durch die Festlegung

  1. 1.Ziffer einsdes Beginns der Speicherverpflichtung für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter,
  2. 2.Ziffer 2der wechselwirkungsrelevanten, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel,
  3. 3.Ziffer 3von Standards für Struktur und Format von ELGA-Gesundheitsdaten,
  4. 4.Ziffer 4der Mindestanforderungen für den Inhalt eines Aushanges bei ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern,
  5. 5.Ziffer 5der Betreiber des Berechtigungs- und Protokollierungssystems sowie
  6. 6.Ziffer 6der Sicherheitsanforderungen für ELGA.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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