§ 5 EisbBFG

EisbBFG - Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Fahrgäste, die eine andere Zeitfahrkarte besitzen und denen während der Gültigkeitsdauer ihrer Fahrkarte wiederholt Verspätungen oder Zugausfälle widerfahren, ist in den Entschädigungsbedingungen der Eisenbahnunternehmen eine angemessene Entschädigung zu gewähren.

In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.2024
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