Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Die Bestimmungen dieses Hauptstückes sind auf Beförderungen von Fahrgästen mit Jahreskarten oder anderen Zeitfahrkarten auf Hauptbahnen und vernetzten Nebenbahnen anzuwenden. Beförderungen im Stadtverkehr sind ausgenommen.
In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
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