Anl. 1 EisbAV

EisbAV - Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 1

SICHERUNGSPOSTEN

 

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

Verhalten im Gefahrenraum der Gleise (Bedeutung der Signale, Gestaltung der Bahn- und Gleisanlagen, Elektroschutz bei elektrischen Bahnen, Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung)

8 UE

Grundlagen der Betriebsabwicklung (Organisation des Eisenbahnbetriebes, Grundlagen des Vorschriftenwesens)

4 UE

Arbeitnehmerschutzvorschriften für Sicherungsposten (Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung)

4 UE

Betriebsvorschriften für Sicherungsposten (einschließlich Signalvorschriften)

8 UE

Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten

24 UE

 

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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