Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.11.2024
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, über Aufforderung mit der Datenschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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