Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Für Beamte des Dienstzweiges Nr. 19, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der DPL-Novelle 1999 den Amtstitel “Forstinspektor der NÖ Landesregierung” führen, bleibt dieser Amtstitel weiterhin bestehen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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