Bundesvermögensverwaltungsverordnung (BVV 2013) Fundstelle

BVV 2013 - Bundesvermögensverwaltungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Verwaltung von Bundesvermögen 2013 (Bundesvermögensverwaltungsverordnung – BVV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 51/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 70 Abs. 5 und  77 Abs. 1 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 150/2011, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand

§ 2.

Geltungsbereich

§ 3.

Verfahrensvorschriften

§ 4.

Aufbewahrungsfristen

§ 5.

Aufgaben und Pflichten der Buchhaltungsagentur

§ 6.

Verzeichnis für die Anlagenkennzahlen

§ 7.

Haftung für Beschädigung und Verlust von beweglichen Sachen

2. Hauptstück

Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 8.

Gegenstand der Verwaltung von beweglichem Bundesvermögen

§ 9.

Begriff und Einteilung der beweglichen Sachen

§ 10.

Verwaltung der beweglichen Sachen

§ 11.

Inventar- und Vorratsverwaltungssysteme

2. Abschnitt

Verwaltung von Inventargegenständen

§ 12.

Begriff und Einteilung der Inventargegenstände

§ 13.

Erfassung der Inventargegenstände

§ 14.

Wertmäßige Erfassung der Inventargegenstände

§ 15.

Sonderinventar

§ 16.

Fremdinventar

§ 17.

Kennzeichnung der Inventargegenstände und der Räume

3. Abschnitt

Verwaltung von Vorräten

§ 18.

Begriff und Einteilung der Vorräte

§ 19.

Erfassung der Vorräte

§ 20.

Wertmäßige Erfassung der Vorräte

§ 21.

Vorratsausgabe und Kontrolle des Vorratsverbrauchs

§ 22.

Lagerung der Vorräte

4. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für den 2. und 3. Abschnitt

§ 23.

Abschluss der Inventar- und Vorratsaufzeichnungen

§ 24.

Inventur

§ 25.

Ergebnis der Inventur

§ 26.

Ausscheiden der Inventargegenstände und Vorräte

§ 27.

Verwertung der Inventargegenstände und Vorräte

3. Hauptstück

Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 28.

Gegenstand der Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 29.

Begriff der unbeweglichen Sachen

§ 30.

Verwaltung der unbeweglichen Sachen

§ 31.

Liegenschaftsverwaltungssystem

2. Abschnitt

Verwaltung von unbeweglichem Bundesvermögen

§ 32.

Einteilung der unbeweglichen Sachen

§ 33.

Erfassung der unbeweglichen Sachen

§ 34.

Wertmäßige Erfassung der unbeweglichen Sachen

§ 35.

Ausscheiden der unbeweglichen Sachen

4. Hauptstück

Verwaltung von immateriellen Anlagenwerten

§ 36.

Gegenstand der Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte

§ 37.

Begriff der immateriellen Anlagenwerte

§ 38.

Verwaltung der immateriellen Anlagenwerte

§ 39.

Erfassung, Abschluss der Aufzeichnungen und Inventur

5. Hauptstück

Verwaltung von Bibliotheken

1. Abschnitt

Allgemeines

§ 40.

Gegenstand der Verwaltung von Bibliotheken

§ 41.

Begriff der Bibliotheksstücke

§ 42.

Aufgaben der Bibliotheksverwaltung

2. Abschnitt

Verwaltung von Bibliotheksstücken

§ 43.

Inventarisierung und Katalogisierung der Bibliotheksstücke

§ 44.

Erfassung der Bibliotheksstücke

§ 45.

Bibliotheks- und Entlehnordnung

§ 46.

Benützung und Entlehnung von Bibliotheksstücken

§ 47.

Dauerhaft entlehnte Bibliotheksstücke

§ 48.

Ausscheiden von Bibliotheksstücken

§ 49.

Haftung

§ 50.

Inventur

6. Hauptstück

Gemeinsame Bestimmungen für das 2. – 5. Hauptstück

§ 51.

Kulturgüter

§ 52.

Abschreibung

7. Hauptstück

In- und Außerkrafttreten

§ 53.

In- und Außerkrafttreten

 

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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