Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 treten die Verfahrensvorschriften für die Verrechnung des Bundes 1. Teil 4. Band „Richtlinien für die Sachenverwaltung des Bundes – RSB“ außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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