Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Sachanlagen und immaterielle Anlagenwerte, die einer Wertminderung durch Abnutzung unterliegen, sind gemäß § 49 Abs. 5 BHV 2013 linear auf ihre Nutzungsdauer abzuschreiben.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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