Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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