§ 141 BVergGVS 2012 Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt.

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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