§ 147 BVergGVS 2012

BVergGVS 2012 - Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des BVergG 2006 verwiesen wird, treten für Verfahren im Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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