Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Verordnungen und Kundmachungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, insbesondere auch in seinen neuen Fassungen, können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.04.2012 bis 31.12.9999
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