Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der 4. Teil des BVergG 2018 gilt auch für Rechtsschutzverfahren gemäß diesem Bundesgesetz. Verweisungen im 4. Teil des BVergG 2018 auf das BVergG 2018 gelten als Verweisungen auf dieses Bundesgesetz bzw. als Verweisungen auf die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
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