§ 259 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die §§ 2a Abs. 2 Z 3, 107a Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 und 113 Abs. 2 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 treten mit 1. Juli 1997 in Kraft. Für Ansprüche auf Grund von Geburten vor dem 1. Juli 1997 sind die genannten Bestimmungen weiterhin in der am 30. Juni 1997 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) § 122c Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 47/1997 tritt rückwirkend mit 1. November 1996 in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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