Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:
1.Ziffer einsVerordnung vom 5. April 1940 über die Einführung der Bausparkassengesetzgebung in der Ostmark, dRGBl. I S 644/1940.Verordnung vom 5. April 1940 über die Einführung der Bausparkassengesetzgebung in der Ostmark, dRGBl. römisch eins S 644/1940.
2.Ziffer 2Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, dRGBl. I S 315/1931.Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, dRGBl. römisch eins S 315/1931.
3.Ziffer 3Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 9. Juni 1933 über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen, dRGBl. IS 372/1933.
4.Ziffer 4Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 7. September 1934 über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen, dRGBl. I S 827/1934.Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 7. September 1934 über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen, dRGBl. römisch eins S 827/1934.
5.Ziffer 5Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung vom 14. Juni 1932 dRGBl. IS 285/1932.
In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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