§ 17 BSpG

BSpG - Bausparkassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

1.

Verordnung vom 5. April 1940 über die Einführung der Bausparkassengesetzgebung in der Ostmark, dRGBl. I S 644/1940.

2.

Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, dRGBl. I S 315/1931.

3.

Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 9. Juni 1933 über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen, dRGBl. I

S 372/1933.

4.

Zweite Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 7. September 1934 über die vereinfachte Abwicklung von Bausparverträgen, dRGBl. I S 827/1934.

5.

Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und Verwaltung vom 14. Juni 1932 dRGBl. I

S 285/1932.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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