Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Alle zur Programmbedienung notwendigen Informationen, wie Handbücher und Tastaturschablonen müssen, soweit sie für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe notwendig sind, für die Arbeitnehmer/innen leicht erreichbar zur Verfügung stehen.
In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.9999
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