§ 17 BS-V Inkrafttreten

BS-V - Bildschirmarbeitsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.04.2025
  1. (1)Absatz einsDie Verordnung tritt mit 1. Mai 1998 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.Die Paragraphen 3 und 4 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Die §§ 3 und 4 sind jedoch zu beachten,Die Paragraphen 3 und 4 sind jedoch zu beachten,
    1. 1.Ziffer einswenn Arbeitsplätze wesentlich geändert werden,
    2. 2.Ziffer 2wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß § 68 Abs. 1 ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß Paragraph 68, Absatz eins, ASchG ergibt, daß durch die Arbeit an diesen Arbeitsplätzen Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer/innen gefährdet ist.
  4. (4)Absatz 4Die Abs. 2 und 3 gelten nicht für § 4 Abs. 4.Die Absatz 2 und 3 gelten nicht für Paragraph 4, Absatz 4,
In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.9999
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