Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Alle Strahlungen mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums müssen auf Werte verringert werden, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen unerheblich sind.
In Kraft seit 01.05.1998 bis 31.12.9999
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