§ 36 BPGG

BPGG - Bundespflegegeldgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Soweit in anderen Gesetzen auf bisherige pflegebezogene Geldleistungen, die durch dieses Bundesgesetz geändert oder aufgehoben werden, verwiesen wird, gelten diese Verweisungen als Verweisungen auf das Pflegegeld nach diesem Bundesgesetz.

In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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