Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen frühestens mit 1. Juli 1993 in Kraft gesetzt werden.
In Kraft seit 01.07.1993 bis 31.12.9999
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