Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Soweit in bundesgesetzlichen Vorschriften auf das Pflegegeld nach den bisherigen landesgesetzlichen Bestimmungen verwiesen wird, gelten diese ab 1. Jänner 2012 als Verweisungen auf das Pflegegeld nach diesem Bundesgesetz in der jeweils entsprechenden grammatikalischen Form.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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