§ 2 BPG 1979

BPG 1979 - Bürgermeister-Pensionsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

(Anm: § 2 entfallen mit LGBl. Nr. 37/1993)

In Kraft seit 01.01.1993 bis 31.12.9999
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