Anl. 1 BO 1994

BO 1994 - Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Ausweis hat zwei Seiten:

Seite 1 mit einfachem Hologramm enthält:

1.

Nachname,

2.

Vorname(n),

3.

Akademischer Titel,

4.

Lichtbild,

5.

Unterschrift in gescannter Form,

6.

Ausweisnummer,

7.

Ausstellende Behörde,

8.

Ausstellungsdatum,

9.

Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist,

10.

Bereich, für den der Ausweis gelten soll.

Seite 2 enthält:

1.

Geburtsdatum,

2.

Geburtsort.

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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