Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen in Bundesgesetzen verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 15.07.2003 bis 31.12.9999
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