Anl. 1 BO 1994

Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Anlage 1 (§ 4)Anlage 1 (Paragraph 4,)

(in hellgrauer Farbe in der FormDer Ausweis hat zwei Seiten:

und Größe des Führerscheines)Seite 1 mit einfachem Hologramm enthält:

  1. 1.Ziffer einsNachname,
  2. 2.Ziffer 2Vorname(n),
  3. 3.Ziffer 3Akademischer Titel,
  4. 4.Ziffer 4Lichtbild,
  5. 5.Ziffer 5Unterschrift in gescannter Form,
  6. 6.Ziffer 6Ausweisnummer,
  7. 7.Ziffer 7Ausstellende Behörde,
  8. 8.Ziffer 8Ausstellungsdatum,
  9. 9.Ziffer 9Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist,
  10. 10.Ziffer 10Bereich, für den der Ausweis gelten soll.

Seite 2 enthält:

  1. 1.Ziffer einsGeburtsdatum,
  2. 2.Ziffer 2Geburtsort.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 15.07.2003 bis 31.12.2021
Anlage 1 (§ 4)Anlage 1 (Paragraph 4,)

(in hellgrauer Farbe in der FormDer Ausweis hat zwei Seiten:

und Größe des Führerscheines)Seite 1 mit einfachem Hologramm enthält:

  1. 1.Ziffer einsNachname,
  2. 2.Ziffer 2Vorname(n),
  3. 3.Ziffer 3Akademischer Titel,
  4. 4.Ziffer 4Lichtbild,
  5. 5.Ziffer 5Unterschrift in gescannter Form,
  6. 6.Ziffer 6Ausweisnummer,
  7. 7.Ziffer 7Ausstellende Behörde,
  8. 8.Ziffer 8Ausstellungsdatum,
  9. 9.Ziffer 9Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist,
  10. 10.Ziffer 10Bereich, für den der Ausweis gelten soll.

Seite 2 enthält:

  1. 1.Ziffer einsGeburtsdatum,
  2. 2.Ziffer 2Geburtsort.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten