Der mündliche Prüfungsteil hat die Beantwortung von Prüfungsfragen aus folgenden Gegenständen zu umfassen:
1.Ziffer einsBerufsrecht,
2.Ziffer 2Personalverrechnung,
3.Ziffer 3Buchhaltung, insbesondere Funktionsweise der Einnahmen- und Ausgabenrechnung, der doppelten Buchhaltung, formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist,
4.Ziffer 4Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Verfahrensrecht, soweit dies für die Ausübung erforderlich ist und
5.Ziffer 5Grundlagen und Anwendung der Informationstechnologie in der Personalverrechnung.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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