§ 20 BiBuG 2014 Fachprüfung – Personalverrechner

BiBuG 2014 - Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Fachprüfung für Personalverrechner besteht aus

1.

dem schriftlichen Prüfungsteil gemäß § 21 und

2.

dem mündlichen Prüfungsteil gemäß § 22.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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