Anl. 1 BHygV 2012

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die spezifizierten Verfahrenskennwerte sollen gewährleisten, dass das verwendete Analyseverfahren mindestens geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen.

Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analyseverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Parameterwert in den §§ 5, 6, 7, 48 und 51 Abs. 4 anzugeben.

A.

Messungen vor Ort

 

Parameter

Methode

Anforderungen an das Messverfahren

Anmerkungen

pH-Wert

ÖNORM M 6244

±0,2

 

Freies Chlor, Gesamtchlor

Colorimetrische Methode mit N,N-diethyl-1,4-phenylendiamin (DPD) ÖNORM EN ISO 7393-2

±25% (im Messbereich 0,3 - 2,0 mg/l)

Anm. 7

Chlordioxid

photometrisch mittels erweiterter DPD-Methode nach PALIN

DIN 38408-5 modifiziert für Spektralphotometrie

±25% (im Messbereich 0,1 - 0,3 mg/l)

 

Chlorit

photometrisch mittels erweiterter DPD-Methode nach PALIN

±25% (im Messbereich </= 0,1 mg/l)

 

Ozon

Colorimetrische Methode mit N,N-diethyl-1,4-phenylendiamin (DPD) ÖNORM M 6619

eine Nachweisgrenze von ≤0,05 mg/l muss gegeben sein

 

Temperatur

ÖNORM M 6616

±1° C

 

 

B.

Messungen im Labor

 

Parameter

Richtigkeit in % des Parameterwertes (Anm. 1)

Präzision in % des

Parameterwertes (Anm. 2)

Nachweisgrenze in % des

Parameterwertes (Anm. 3)

Anmerkungen

TOC

10

10

10

 

Oxidierbarkeit

(Kaliumpermanganat-Verbrauch)

25

25

10

Anm. 4

Chlorid

10

10

10

Anm. 8

Nitrat

10

10

10

 

pH-Wert

-

-

-

Anm. 5

Aluminium

10

10

10

 

Chlorit

10

10

10

Anm. 6

Trihalogenmethane

25

25

10

DIN 38407-30

 

Anmerkung 1:

Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.

Anmerkung 2:

Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Als annehmbare Präzision gilt die zweifache relative Standardabweichung.

Anmerkung 3:

Nachweisgrenze ist entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters; oder die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.

Anmerkung 4:

Die Oxidation ist über 10 Minuten bei 100 °C in saurem Milieu mittels Permanganat durchzuführen.

Anmerkung 5:

Für die Wasserstoffionen-Konzentration soll gewährleistet sein, dass das verwendete Analyseverfahren geeignet ist, dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,2 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,2 pH-Einheiten zu messen.

Anmerkung 6:

zB Ionenchromatographie (EN ISO 10304-4).

Anmerkung 7:

Bei der Kontrolle der Konzentration an freiem Chlor im Rahmen der Spüldesinfektion (§ 51 Abs. 4) von Warmsprudelwannen (Whirlwannen) dürfen alternativ auch für diesen Messbereich geeignete Teststreifen angewendet werden.

Anmerkung 8:

Eine Chloridkonzentration über 300 mg/l kann zu einem Mehrverbrauch an Kaliumpermanganat führen.

II. Mikrobiologische Referenzmethoden

Anzahl koloniebildender Einheiten bei 37°C Bebrütungstemperatur: ISO 6222

Escherichia coli (E. coli): ISO 9308-1

Enterokokken: ISO 7899-2

Pseudomonas aeruginosa: ISO 16266

Legionellen: ISO 11731 oder ISO 11731-2

Andere Methoden dürfen angewendet werden, wenn sie zu gleichwertigen Ergebnissen führen.

In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
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