1.Ziffer einsdie Vorbereitung und Erstellung der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzgesetz sowie deren Beschlussfassung,
2.Ziffer 2das Führen des Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts,
3.Ziffer 3das Controlling,
4.Ziffer 4die Verrechnung, die Kosten- und Leistungsrechnung, den Zahlungsverkehr und die Innenprüfung sowie
5.Ziffer 5die Erstellung von Abschlussrechnungen und die Rechnungsprüfung.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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