Die Haushaltsführung umfasst
1. | die Vorbereitung und Erstellung der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzgesetz sowie deren Beschlussfassung, | |||||||||
2. | das Führen des Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts, | |||||||||
3. | das Controlling, | |||||||||
4. | die Verrechnung, die Kosten- und Leistungsrechnung, den Zahlungsverkehr und die Innenprüfung sowie | |||||||||
5. | die Erstellung von Abschlussrechnungen und die Rechnungsprüfung. |
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