Das Gemeindesanitätsgesetz 1971, LGBl. Nr. 14/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 76/2009, wird wie folgt geändert:
1. § 34 entfällt.
2. In der Überschrift zu § 35 entfällt die Wortfolge „und Disziplinaroberkommission“.
3. § 35 Abs. 2 entfällt und in Abs. 3 entfällt die Wortfolge „und der Disziplinaroberkommission“.
4. In § 37 Abs. 3 letzter Satz und in § 38 Abs. 3 letzter Satz wird jeweils nach dem Wort „Verwaltungswege“ die Wortfolge „nach dem VVG“ eingefügt und es entfällt jeweils der Klammerausdruck „(§ 1 Abs. 1 Z. 3 VVG)“.
5. § 43 entfällt.
6. Dem § 47 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 35, § 37 Abs. 3 und § 38 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 34 und 43.“
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