Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993 - LFBAO, LGBl. Nr. 51/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 60/2010, wird wie folgt geändert:
1. § 23 Abs. 1 erster Satz entfällt.
2. In § 25 Abs. 5 wird vor dem Wort „Gericht“ das Wort „ordentliches“ eingefügt.
3. § 34 Abs. 2 lautet.
„(2) § 23 Abs. 1 und § 25 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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