Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Das Dienstverhältnis gilt auch dann auf bestimmte Zeit eingegangen (§ 7 Abs. 3), wenn es von vornherein auf Unterrichtsperioden (Schuljahr, Semester, Trimester und dergleichen) abgestellt ist.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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