Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
(1) Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer führen die Verwendungsbezeichnung „Professorin“ oder „Professor“.
(2) Die Leiterin oder der Leiter des Joseph Haydn-Konservatoriums führt die Verwendungsbezeichnung „Direktorin“ oder „Direktor“.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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