§ 98 Bgld. LVBG 2013 Monatsentgelt und Dienstzulage

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. (1)Absatz einsDas Monatsentgelt der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer beträgt:

in der Entlohnungsstufe

in der

Entlohnungsgruppe l1

Euro

1

3.520,90

2

3.617,16

3

3.751,98

4

3.980,85

5

4.218,59

6

4.454,33

7

4.686,30

8

4.927,14

9

5.166,20

10

5.388,54

11

5.626,38

12

5.843,90

13

6.058,60

14

6.271,80

15

6.496,10

16

6.699,30

17

6.801,20

18

7.106,20

19

-

  1. (2)Absatz 2Der Leiterin oder dem Leiter des Joseph Haydn-Konservatoriums gebührt eine Dienstzulage. Die Dienstzulage beträgt
    1. 1.Ziffer einsunter einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten …..… 1 058,20 Euro
    2. 2.Ziffer 2ab einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten ……..…. 1 130,70 Euro
    3. 3.Ziffer 3ab einem Besoldungsdienstalter von 21 Jahren und sechs Monaten ……....... 1 200,80 Euro.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 98 Bgld. LVBG 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 98 Bgld. LVBG 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 98 Bgld. LVBG 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 98 Bgld. LVBG 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 98 Bgld. LVBG 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 97 Bgld. LVBG 2013
§ 99 Bgld. LVBG 2013