Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die aus einem Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 oder 11 oder aus einer Erklärung gemäß § 9 erwachsenen Pflichten der Rechtserwerberin oder des Rechtserwerbers gehen auf die Rechtsnachfolger über.
In Kraft seit 06.04.2007 bis 31.12.9999
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