Art. 45 Bgld. EA 2001 (Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001), Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1993 - JUSLINE Österreich
Art. 45 Bgld. EA 2001 Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1993
Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993, LGBl. Nr. 51, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 56/1997, wird wie folgt geändert:
Im § 31 wird der Betrag „S 5.000,-” durch den Betrag „360 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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