Art. 42 Bgld. EA 2001 (Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001), Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole - JUSLINE Österreich
Art. 42 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes über die burgenländischen Landessymbole
Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Gesetz über die burgenländischen Landessymbole, LGBl. Nr. 36/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 13 wird der Betrag „S 30.000,-” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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