Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 1/2000, wird wie folgt geändert:
Im § 109 Abs. 2 wird der Betrag „10.000 S” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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