Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Kindergartengesetz 1995, LGBl. Nr. 63, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 47/1996 und 55/1999, wird wie folgt geändert:
Im § 21 wird der Betrag „S 30.000,--” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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