Art. 21 Bgld. EA 2001 (Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001), Änderung des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfondsgesetzes - JUSLINE Österreich
Art. 21 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Gemeinde-Investitionsfondsgesetzes
Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Burgenländische Gemeinde-Investitionsfondsgesetz, LGBl. Nr. 46/1973, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 18/1980 und 30/1991 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 64/1973, wird wie folgt geändert:
Im § 12 wird der Betrag „550 Millionen Schilling” durch den Betrag „40 Mio. Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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