Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994, LGBl. Nr. 49, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 54/1995, wird wie folgt geändert:
1.
Im § 39 Abs. 2 wird der Betrag „S 30.000,-” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.
2.
Im § 39 Abs. 3 wird der Betrag „S 5.000,-” durch den Betrag „360 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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