Art. 10 Bgld. EA 2001 (Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001), Änderung des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland - JUSLINE Österreich
Art. 10 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland
Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Das Gesetz über das Ehrenzeichen des Landes Burgenland, LGBl. Nr. 19/1961, wird wie folgt geändert:
Im § 5 wird der Betrag „3.000.- S” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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