Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Das Burgenländische Elektrizitätswesengesetz 1999, LGBl. Nr. 7, wird wie folgt geändert:
1.
Im § 43 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.
2.
Im § 62 Abs. 1 wird der Betrag „S 200.000,--” durch den Betrag „14.500 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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