Art. 3 Bgld. EA 2001 (Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001), Änderung des Gesetzes über die Aufforstung von Nichtwaldflächen - JUSLINE Österreich
Art. 3 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes über die Aufforstung von Nichtwaldflächen
Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Gesetz über die Aufforstung von Nichtwaldflächen, LGBl. Nr. 17/1989, wird wie folgt geändert:
Im § 4 wird der Betrag „S 30.000,--” durch den Betrag „2.200 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Art. 3 Bgld. EA 2001
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 3 Bgld. EA 2001 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Art. 3 Bgld. EA 2001