Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Burgenländische Baugesetz 1997, LGBl. Nr. 10/1998, wird wie folgt geändert:
Im § 34 Abs. 2 wird der Betrag „S 300.000,--” durch den Betrag „22.000 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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