Art. 1 Bgld. EA 2001 Änderung des Bgld. Abfallwirtschaftsgesetzes 1993

Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LGBl. Nr. 10/1994, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2000, wird wie folgt geändert:

1.

Im § 69 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „S 10.000,--” durch den Betrag „730 Euro” und der Betrag „S 500.000,--” durch den Betrag „36.000 Euro” ersetzt.

2.

Im § 69 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „S 1.000,--” durch den Betrag „73 Euro” und der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.

3.

Im § 69 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „S 500,--” durch den Betrag „36 Euro” und der Betrag „S 50.000,--” durch den Betrag „3.600 Euro” ersetzt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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